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Rechte und Pflichten von Anglern

Rechte von Anglern

Fischereirecht

  • Das Recht, Fische zu fangen (1) und sie sich anzueignen (2).
  • Definition zu Beginn der Landesgesetze.

Mitführen von Fanggeräten

  • Das fangfertige Mitführen von Fischereigeräten und Fangmitteln an Gewässern ist verboten.
    • Fangfertig: Ein Fischereigerät ist fangfertig, wenn unmittelbar mit dem Fangen begonnen werden kann. Das setzt eine Schnur mit Haken voraus.
  • Erst durch den entsteht das Recht zum Mitführen von fangfertigen Fischereigeräten.

AchtungBeim Wechsel von Gewässern, darf mit dem fangfertigen Fanggerät kein Gewässer durchquert werden, an dem keine Erlaubnis vorliegt. Also am besten die zerlegen und im Futteral mitnehmen.

Uferbetretungsrecht

  • Angler dürfen das des Zielgewässers betreten (2 - 6 m von der Uferlinie).
  • Auch der Weg zum Gewässer ist häufig durch das Betretungsrecht abgedeckt.
    • Äcker, Wiesen, eingezäunte Weiden dürfen (auf eigene Gefahr) betreten werden.
  • Einschränkungen des Betretungsrechts
    • Gilt nur “zu Fuß” und nicht mit dem Auto (--> strafbar).
    • Gewerbeanlagen, Forstkulturen, Fischzuchtanlagen und eingefriedete Höfe dürfen nicht betreten werden.
    • Der Verursacher haftet für entstehende Schäden.

Merke Schau dir das Uferbetretungsrecht in deinem Bundesland genau an. In der Praxis entstehen hier häufig Streitfälle.

Pflichten von Anglern

Aus dem Recht zum Angeln folgen Pflichten für Angler.

  • “Führen” von Angeln

Fischereiaufsicht

  • Angler sind verpflichtet, sich beim Angeln gegenüber dem Fischereiaufseher oder der Polizei auszuweisen.
  • Der Fischereiaufseher wird zur Fischereiaufsicht durch die Fischereibehörde bestellt.

Merke und müssen beim Angeln immer mitgeführt werden.

Angelzeit

  • Synonym: Tagesangelzeit
  • In der Regel ist das Angeln nur tagsüber erlaubt.
  • Die Definition der Tageszeit ist abhängig von den Gesetzen der Länder
    • Meistens 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
    • Festlegung nach Monaten ebenfalls üblich
  • Teilweise werden Angelzeiten auch für ausgewählte Fischarten festgelegt (z.B. , auch nachts)

Mindestabstände

  • Abstand zur Netzen und Reusen einhalten (Entfernung abhängig vom Bundesland)
  • Abstand zu benachbarten Angler einhalten

Fischhege

  • Inhaber des Fischereirechts (→ Fischereiberechtigte) übernehmen mit ihrem Recht zu angeln, auch die Pflicht zur Hege.
  • Hierzu gehören neben den Fischen auch Pflanzen und Gewässer.

Verbote für Angler

Verbotene Fangmethoden

Das Mitführen dieser Fanggeräte/-mittel an Gewässern ist untersagt.

  • Sprengstoffe, Gifte, Betäubungsmittel
  • Speere, Harpunen, Schusswaffen
  • Fanggeräte, die einklemmen oder reißen
  • Scheinwerfer
  • Verwendung lebender Köderfische

TippDie verbotenen Fangmethoden sind ein häufiges Thema in der .

Elektrofischerei

  • Bedarf einer besonderen Erlaubnis und Ausbildung
  • Für den “einfachen” Angler nicht relevant.

Einsetzen und Umsetzen von Fischen

  • Das Einsetzen oder Umsetzen von Fischen ist Anglern verboten.
  • Diese Eingriffe in den Fischbesatz sind den Fischereiberechtigten vorbehalten.
  • Auch Köderfische dürfen nicht an fremden Gewässern eingesetzt werden.
  • Gründe
    • Mögliche Verbreitung von Krankheiten
    • Verdrängung heimischer Fischarten

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