Wo müssen bei Fischsterben in Fließgewässern Wasserproben gezogen werden, wenn als Ursache die Einleitung von Schadstoffen vermutet wird?
an der Stelle, an der die ersten toten Fische beobachtet werden, sowie 500 m unterhalb
unterhalb der vermuteten Einleitungsstelle im Bereich sterbender Fische
oberhalb und unterhalb sowie direkt an der vermuteten Einleitungsstelle