Welcher Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist auch bei der Fischereiausübung zu beachten?
Das Gesetz verbietet grundsätzlich den Fang von Fischen mit Angelhaken und ihren Drill
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
Da Fische keinen Schmerz empfinden, sind die Bestimmungen des Gesetzes auf sie nicht anzuwenden