Kann ein Erlaubnisscheininhaber ohne Funktion als Fischereiaufseher eine unbefugt fischende Person („Schwarzfischer“) zur Anzeige bringen?
Ja, er kann eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle vornehmen.
Schwarzfischer können nur durch den Fischereiaufseher angezeigt werden.
Nein, dazu wird die schriftliche Erlaubnis durch den Gewässereigentümer benötigt.