Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?
die jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis u.a. zum Baden und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu benützen
der Gebrauch des Wassers für gemeinnützige Zwecke
das Wasser gemeinschaftlich für sanitäre Zwecke zu gebrauchen