Frauennerfling, Schrätzer, Streber und Zingel dürfen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nur in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ausgesetzt werden, also nur
im Einzugsgebiet des Mains.
im Einzugsgebiet der Donau.
im Einzugsgebiet der Elbe.