Wenn im Bayerischen Fischereigesetz der Begriff „Fische “gebraucht wird, gilt dies als Sammelbegriff für
Fische, Frösche, Krebse, Neunaugen
Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln
Fische, Schildkröten, Krebse, Neunaugen