Welche Aussage ist richtig? Fischereipachtverträge sind gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) abzuschließen
für mindestens 10 Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächter
für höchstens 12 Jahre und mit beliebiger Pächterzahl
für mindestens 8 Jahre und mit höchstens fünf Personen als Pächter