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Darf ein Angler ein Ufergrundstück, das außer auf der Uferseite mit einem stabilen Holzlattenzaun eingefriedet ist, zum Angeln betreten?
Darf ein Angler ein Ufergrundstück, das außer auf der Uferseite mit einem stabilen Holzlattenzaun eingefriedet ist, zum Angeln betreten?