Welche Fischereierlaubnisscheine bedürfen keiner Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?
Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen
Erlaubnisscheine für Be- und Entwässerungsgräben
Erlaubnisscheine für Rinnsale und kleinere Abzweigungen