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Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt
Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt