Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?
Ja, aber nur wenn es sich um einheimische Fische handelt.
Ja, denn damit verbessert er die Fangmöglichkeiten.
Nein, das darf nur der unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte.