Was kann ein Fischereiberechtigter bei Schädigung seines Fischwassers durch nicht erlaubte Abwassereinleitung tun?
er kann bei der zuständigen Verwaltungsbehörde verlangen, gegen die Einleitung einzuschreiten und vom Einleitenden Schadensersatz fordern
er muss die Einleitung dulden
er kann die Einleitung durch entsprechende Maßnahmen beseitigen