Was ist Inhalt und Gegenstand des Fischereirechts?
es gibt die Befugnis, fischereischädliche Tiere zur Erhaltung des Fischbestandes zu bekämpfen
es gibt die Befugnis, unbeschränkt die Fischerei auszuüben
es gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen