Ein geangelter Aal kann tierschutzgerecht ohne Betäubung geschlachtet werden
durch tot laufen lassen in Salmiaklösung.
durch einen bis auf die Wirbelsäule geführten Kehlschnitt und unmittelbar folgende Schlachtung.
durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich oder Schnitt dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.