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Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?
Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?