Wie wird das Schonmaß eines Fisches nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?
Der Fisch wird von der Kopfspitze bis zum Ende des Körpers einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse gemessen.
Es wird Kopf- und Rumpflänge gemessen.
Es wird die Rumpflänge bis zum Ende der ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.