Verstößt das Angeln ohne Angelkarte gegen gesetzliche Bestimmungen, auch wenn kein Fangerfolg vorliegt?
Ja, denn allein das Führen fangfertiger Geräte am Gewässer ist ohne Angelkarte verboten.
Nein, das liegt im Ermessen des Fischereiberechtigten.
Nein, denn eine strafbare Handlung liegt erst dann vor, wenn ein Fisch angeeignet wurde.