Was ist beim Mitführen von fangbereiten Fanggeräten zu beachten?
Das Mitführen fangbereiter Fanggeräte ist an den Besitz einer gültigen Angelerlaubnis gebunden.
Fangbereite Fanggeräte dürfen nur im verpackten Zustand (Futteral) mitgeführt werden.
Es gibt nichts zu beachten.