Was ist in der Fischereischeinprüfung nachzuweisen?
ausreichende Kenntnisse zur allgemeinen und besonderen Fischkunde, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fischverarbeitung und der Fischvermarktung
allgemeine Grundkenntnisse der Fischereigeräteherstellung