Welche Regelung gilt für Laichschonbezirke in den Küstengewässern?
In Laichschonbezirken ist vom 1. April bis 31. Mai jeglicher Fischfang verboten.
In Laichschonbezirken ist ganzjährig jeglicher Fischfang verboten.
In Laichschonbezirken gilt ein Fischereiverbot nur für Berufsfischer, Angler dürfen Fische fangen.