Welche Regelung gilt für Laichschonbezirke in den Binnengewässern?
Laichschonbezirke werden vom Fischereiberechtigten bestimmt, das Angeln kann eingeschränkt oder verboten werden
In Laichschonbezirken ist ganzjährig jeglicher Fischfang verboten.
In Laichschonbezirken ist vom 1. April bis 31. Mai jeglicher Fischfang verboten.