Welche Regel gilt in der Nähe von Fischaufstiegs- und -abstiegshilfen?
ein uneingeschränktes Verbot des Fischfanges im 100 m Bereich
ein uneingeschränktes Verbot des Fischfanges im 200 m Bereich
ein uneingeschränktes Verbot des Fischfanges im 300 m Bereich