Was ist die allgemeine Pflicht im Sinne des Naturschutzgesetzes?
jeder hat sich so zu verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden
im Wald darf öffentlichen Wegen nicht abgewichen werden
beim Aufenthalt in der Natur ist besonders auf geschützte Tier- und Pflanzenarten zu achten