Welche Regelung gilt für Fischschonbezirke in den Meerengen der Küstengewässer?
In Fischschonbezirken ist ganzjährig jeglicher Fischfang verboten.
In Fischschonbezirken ist vom 1. April bis 31. Mai jeglicher Fischfang verboten.
In Fischschonbezirken gilt ein Fischereiverbot nur für Berufsfischer, Angler dürfen Fische fangen