Was ist als erstes zu tun, wenn ein Fischsterben bemerkt wird?
Der Gewässereigentümer ist mit Einschreibebrief zu benachrichtigen
Die Polizei/Feuerwehr sowie das Ordnungsamt/Untere Wasserbehörde sind zu benachrichtigen
Gar nichts, denn nur die Behörden sind berechtigt zu handeln