Was versteht man unter Zugang zu Gewässern?
Das Betreten eingefriedeter Grundstücke zum Zwecke des Angelns
Das Betreten von Ufern und Grundstücken in dem für die Fischerei notw endigen Umfang
Das Betreten von Fabrikgrundstücken mit dem Ziel, an das Gewässer zugelangen