Was ist beim Ablassen eines Gewässers nach dem Landesfischereigesetz zu beachten?
Der zum Ablassen Berechtigte ist verpflichtet, die Fische zu bergen
Der zum Ablassen Berechtigte muss das Ablassen dem Fischereiberechtig ten in der Regel eine Woche vorher schriftlich anzeigen
Das Ablassen muss durch die Fischereigenossenschaft vorher genehmigtwerden