Gelten die in den anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine auch im Land Nordrhein-Westfalen?
Nein
Ja, wenn dies durch Bundesgesetz geregelt ist
Ja, wenn der Inhaber des Fischereischeines seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Scheins nicht in Nordrhein-Westfalen hatte