Darf ein Fischereiberechtigter oder Pächter die Fischerei an einem mehr als 0,5 ha großen Gewässer allein ausüben?
Ja, ohne Einschränkung
Nein, er muss eine angemessene Zahl Erlaubnisscheine ausstellen
Ja, wenn das Gewässer umzäunt ist und nicht zum Haus- und Hofbereichgehört