Von welchen verbotenen Fangmethoden kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen?
vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts, elektrischen Stroms und betäubender Mittel zum Fischfang
vom Verbot der Fischerei mit Sprengstoffen
vom Verbot der Fischerei mit Hechtspeeren und Aalharken