Wem obliegt der Fischereischutz?
den Fischereibehörden, den Inhabern unbeschränkter Fischereiausübungsrechte, sofern sie im Besitz eines Fischereischeines sind und den von der Fischereibehörde bestätigten Fischereiaufsehern
ausgebildeten Fischereibiologen
den Mitgliedern des Fischereibeirates und den Fischereiberatern