In welchem Umfang dürfen Fischereierlaubnisse durch den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben werden?
nur in solchem Umfang, dass Nachteile für den Lebensraum Gewässer und dessen Lebensgemeinschaft nicht zu befürchten sind
maximal 2 Erlaubnisse pro Hektar Gewässerfläche
unbegrenzt