Wozu kann die Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen?
zur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze und Winterlager
um den betreffenden Gewässerabschnitt vor Verunreinigung zu schützen
zur Erhaltung stabiler Friedfischpopulationen (Beutepopulationen)