Gelten für den Eigentümer oder Pächter eines Gewässers die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Mindestmaße für sein Gewässer ?
ja, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefaßt werden, d.h. der Fischereiausübungsberechtigte kann das Mindestmaß erhöhen
nein, es ist ihm freigestellt ein bestimmtes Maß festzulegen
ja, es handelt sich um ein allgemeingültiges und unveränderliches Maß