Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?
ja, aber nur im verpackten, d.h. nicht einsatzfähigen Zustand
ja, ohne Einschränkung
nein, es dürfen generell keine gebrauchsfertigen Angeln transportiert werden