Wie hat sich der Angler einem sich ausweisenden, staatlichen Fischereiaufseher gegenüber zu verhalten ?
auf Verlangen sind fischereiliche Dokumente und der Fang vorzuzeigen
nur in Polizeibegleitung bestehen Kontrollbefugnisse und fischereiliche Dokumente sind vorzuzeigen
der Aufseher hat keine konkreten Kontrollbefugnisse, der Nachweis fischereilicher Dokumente und Fänge geschieht auf freiwilliger Basis