Gilt die Fischereiverordnung losgelöst vom Sächsischen Fischereigesetz (SächsFischG)?
Nein, sie gilt nur im Rahmen des Sächsischen Fischereigesetzes.
Ja, denn sie setzt vorrangig das Tierschutzgesetz um.
Ja, sie ist ein eigenständiges Recht, welches vom Sächsischen Fischereigesetz nicht berührt wird.