Wonach muss man sich vorher erkundigen, wenn ein Angelgewässer in einem Schutzgebiet liegt?
nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und den dort geltenden Bestimmungen
nach dem geltenden Fischereigesetz und den dort festgelegten Schonzeiten
nach dem Pflanzenschutzrecht und dem dort festgelegten Gefährdungsgrad von Röhricht und Ufervegetation