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Darf der Angelfischer an das Gewässer angrenzende Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Fischfang betreten und benutzen?
Darf der Angelfischer an das Gewässer angrenzende Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Fischfang betreten und benutzen?