Gibt es eine allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur?
nein, nur spezielle, gebietsbezogene Verpflichtungen
ja, das regelt das Fischereigesetz
ja, festgelegt im Naturschutzrecht: jeder soll sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden