In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in offenen Binnengewässern?
sie sind herrenlos; erst mit dem Fang können wildlebende Fische Eigentum werden
sie sind und bleiben herrenlos; man darf gefangene Fische trotzdem mitnehmen
die Fische in offenen Binnengewässern stehen im Eigentum des Fischereiberechtigten, in Küstengewässern sind sie herrenlos