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Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig z. B. ein nicht zugelassenes Fanggerät verwendet. Das kann geahndet werden mit einer Geldbuße bis zu
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig z. B. ein nicht zugelassenes Fanggerät verwendet. Das kann geahndet werden mit einer Geldbuße bis zu