Darf auf überfluteten Grundstücken der Fischfang ausgeübt werden?
ja, denn dort stehen die Hechte im Frühjahr
nein, auf überfluteten Grundstücken ist jeglicher Fischfang verboten
ja, der Fischfang durch den Fischereiberechtigten oder Fischereipächter ist zulässig