Was ist Inhalt des Fischereirechts?
Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen (Fischerei)
Befugnis, in einem Gewässer alle fischereilich nutzbaren Wasserlebewesen zu hegen, zu fangen und sich anzueignen
Befugnis, in einem Gewässer die Fischerei unbeschränkt mit beliebig vielen zulässigen Fanggeräten auszuüben Prüfungsfragen VI – Gesetzeskunde 61