Welche Pflicht haben die Fischereiberechtigten gemäß Landesfischereigesetz?
im Gewässer eine artenreiche, gesunde Gewässerfauna aufzubauen und zu erhalten
im Rahmen der Hege eine artenreiche heimische Gewässerflora aufzubauen und zu schützen
im Rahmen der Hege die Gewässerfauna und -flora in und am Gewässer zu schonen und zu schützen