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Dürfen Freizeitfischer in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein die Stellnetz- und Reusenfischerei ohne besondere Erlaubnis betreiben?
Dürfen Freizeitfischer in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein die Stellnetz- und Reusenfischerei ohne besondere Erlaubnis betreiben?