Welche Einschränkungen bestehen für den freien Fischfang in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins?
die Muschelfischerei und die Bereiche, in denen selbstständige Fischereirechte bestehen, sind ausgenommen
beim freien Fischfang dürfen nur mit Naturködern beköderte Rutenangelgeräte sowie Schiebehamen beliebiger Breite verwendet werden
beim freien Fischfang ist lediglich die Verwendung von stechenden, reißenden und klemmenden Fanggeräten sowie von feststehenden Haken verboten