Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?
ja, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
ja, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind
nein