Allgemein
Sie haben die Angelprüfung bestanden und möchten nun im nächsten Bach Forellen angeln gehen. Ob dies so einfach möglich ist und was beim Angeln generell gesetzlich beachtet werden muss, wird in diesem Kapitel betrachtet.
Begrifflichkeiten
Fischerprüfung
Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung, die nach dem Absolvieren eines speziellen Lehrgangs abgelegt wird. Genaue Bestimmungen zum Umfang der Ausbildung, zu berechtigten Ausbildungsstätten sowie zu Prüfungsterminen sind meist auf den Webseiten der Anglerverbände der Bundesländer zu finden.
Fischereischein
Nach erfolgreicher Absolvierung der erforderlichen Ausbildung und der Fischerprüfung wird durch das für die entsprechende Adresse zuständige Ordnungsamt der Fischereischein ausgestellt. Die Ordnungsbehörde kann den Fischereischein verweigern oder entziehen, wenn wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Der Fischereischein wird in Form eines Lichtbildausweises ausgestellt und muss beim Angeln stets mitgeführt werden.
Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein muss beim Angeln stets mitgeführt werden. Man kann ihn erhalten, indem man Mitglied in einem Fischereiverein wird. In diesem Fall ist es möglich, an den Gewässern des Vereins zu angeln. Für das Angeln an Privatgewässern ist der Erlaubnisschein nicht erforderlich. Er ist außerdem nicht übertragbar und gilt nicht für Begleitpersonen. Diese dürfen weder angeln noch die Angel halten.
Folgende Angaben müssen im Erlaubnisschein enthalten sein:
- Vorname, Name und Anschrift des Erlaubnisscheininhabers
- Unterschrift des fischereiberechtigten oder -pachtenden Besitzers
- Gewässergrenzen und Bezeichnung
- Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer
- Besondere Bedingungen, z. B. Fangbeschränkungen